Thema des Tages
07.08.2012

Experte: Patienten im Organspende-Recht nur Objekte

Münster (dpa) - Das geltende deutsche Recht zur Verteilung gespendeter Organe verletzt nach den Worten des Medizinrechtlers Thomas Gutmann das Grundgesetz. «Die Patienten sind bloße Objekte. Für sie interessiert sich unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten niemand».

Das sagte der Professor von der Kolleg-Forschergruppe «Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik» der Universität Münster in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

Der Medizinrechtler kritisierte die Intransparenz der Vergabe. «Die eigentlichen Vergaberegeln werden bei der Stiftung Eurotransplant festgelegt. Sie sind geheim, das heißt sie sind nur den Transplantationszentren zugänglich, nicht aber den Patienten.»

Gutmann betonte: «Wir haben schon im 18. Jahrhundert durchgefochten, dass die Bürger das Recht haben zu wissen, was über sie beschlossen wurde. Das hat heute Verfassungsrang. Aber für die Regeln, die bei Eurotransplant über Leben und Tod entscheiden, soll dies nicht gelten.»

Die Patienten hätten faktisch keinen Rechtsschutz. «Wenn ein Patient auf der Warteliste glaubt, benachteiligt zu werden, ist es für ihn kaum möglich herauszufinden, wie er überprüfen lassen kann, was mit ihm geschieht», sagte der Rechtswissenschaftler. Nicht einmal ein Jurist, der sich intensiv mit dem Transplantationsrecht beschäftige, könne einem Patienten Auskunft darüber geben, was er zu tun hat - «weil in dem vorsätzlich angerichteten Regelungsgewirr niemand rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann», kritisierte Gutmann. Die Politik müsse Kriterien und Verfahren präziser regeln.

«Die Aufgabe, Kriterien dafür festzulegen, wer stirbt und wer weiterleben darf, ist in einem demokratischen Rechtsstaat wie unserem vielleicht die schwierigste Entscheidung überhaupt, die von der Politik zu verantworten ist», sagte der Jurist, der zum Exzellenzcluster «Religion und Politik» der Uni Münster gehört. Seiner Ansicht nach sind die Probleme schon im Transplantationsgesetz von 1997 angelegt.

Die Bundesärztekammer sieht Gutmann als Teil des Problems. «Ich kritisiere nicht die Menschen, die dort arbeiten, aber die Entscheidungs- und Kontrollstrukturen des Transplantationssystems, die eine Farce sind», sagte er. «Bisher haben sich die Beteiligten schlicht selbst kontrolliert. Wurden Unregelmäßigkeiten entdeckt, konnte man diese untereinander regeln, ohne dass die Öffentlichkeit oder gar die betroffenen Patienten davon erfuhren.»

Die nun in Kraft tretende Neuregelung ändere hieran nichts Wesentliches. Zwar seien die Kontrollkommissionen fortan verpflichtet, Erkenntnisse über Gesetzesverstöße an die zuständigen Behörden der Länder weiterzuleiten. Die betroffenen Patienten blieben aber weiterhin außen vor.



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