Thema des Tages
14.07.2012

Das geplante deutsch-schweizerische Steuerabkommen

Deutschland und die Schweiz haben ein Steuerabkommen ausgehandelt. Kritiker monieren trotz Nachbesserungen eine Benachteiligung der Steuerehrlichen. Foto: Rainer Jensen

Berlin (dpa) - Deutschland und die Schweiz haben ein Steuerabkommen ausgehandelt. Ab 2013 soll auf alle Kapitalerträge deutscher Bankkunden bei Schweizer Banken eine Steuer fällig werden, die so hoch ist wie die Abgabe in Deutschland.

Auch altes Schwarzgeld soll einmalig besteuert werden. Die von SPD und Grünen geführten Bundesländer, deren Zustimmung erforderlich ist, lehnen die Vereinbarung trotz Änderungen bisher ab. Auch bei der Opposition im Bundestag gibt es Widerstand. Das Schweizer Parlament hat das Abkommen am 30. Mai gebilligt.

Die Vereinbarung sieht vor, dass bisher am deutschen Fiskus vorbei in das Nachbarland gebrachte Gelder pauschal mit 21 bis 41 Prozent nachversteuert werden - je nach Dauer und Größe der Einlagen. Dies soll rückwirkend für zehn Jahre gelten. Im Gegenzug wird den Anlegern Straffreiheit zugesagt. Künftige Kapitalerträge deutscher Anleger bei Schweizer Banken sollen wie in Deutschland mit 26,4 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) besteuert werden.

Kritiker monieren trotz Nachbesserungen eine Benachteiligung der Steuerehrlichen. Voraussichtlich werde in 80 Prozent der Fälle nur der Mindeststeuersatz von 21 Prozent fällig, argumentieren sie. Zudem gebe es keine Kontrollmöglichkeiten für die deutschen Steuerbehörden, das Schwarzgeld könne bis zum geplanten Inkrafttreten des Abkommens beiseitegeschafft werden, und es gebe zu viele Möglichkeiten, das Abkommen zu umgehen.



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