Computer und Co.
10.07.2012

Auslieferungsanhörung von Kim Dotcom auf 2013 vertagt

Nach seiner Festnahme im Januar war Kim Dotcom, der früher Kim Schmitz hieß, vier Wochen im Gefängnis, ehe er gegen Zahlung einer Kaution unter strengen Auflagen freigelassen wurde. Foto: David Rowland (Archivbild)

Wellington (dpa) - Das Gezerre um die Auslieferung des Megaupload- Gründers Kim Dotcom in die USA dauert an: Ein Gericht in Neuseeland verschob die Anhörung auf das kommende Jahr. Ein Termin werde Ende März 2013 angepeilt, berichteten neuseeländische Medien am Dienstag.

Eigentlich sollte das Verfahren im August beginnen. Der Grund für die Verschiebung sei die Komplexität des Falls. Die US-Justiz wirft dem Deutschen vor, mit der inzwischen gesperrten Plattform Megaupload Urheberrechtsverletzungen im großen Stil begangen zu haben.

Dotcom, der früher Kim Schmitz hieß, teilte nach der Entscheidung gegen die USA und Neuseeland aus. Über den Internet-Dienst Twitter beklagte er eine «schmutzige Verzögerungstaktik der USA»: «Sie zerstörten mein Geschäft und nahmen mein gesamtes Kapital. Die Zeit erledigt den Rest.» Neuseeland verweigere ihm ein ordentliches Gerichtsverfahren und eine faire Verteidigung. Premierminister John Key solle sich dafür schämen, dass dies möglich sei.

Der Megaupload-Gründer darf sich bei seiner Familie in seinem Haus nördlich von Auckland aufhalten. Nach seiner Festnahme im Januar war er vier Wochen im Gefängnis, ehe er gegen Zahlung einer Kaution unter strengen Auflagen freigelassen wurde.

Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, die inzwischen geschlossene Plattform zu einem der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Filmen und Musik gemacht zu haben - den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden. Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung. Bei der Festnahme waren Konten und Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden.



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    Quelle: Deutsche Bank / Realtime Indikation