Telefon und Internet: Welche Rechte Kunden künftig haben
Weniger Ärger beim Anbieterwechsel: Der Internetanschluss darf künftig höchstens einen Kalendertag unterbrochen sein. Foto: Frank Rumpenhorst
Den verbraucherfreundlichen Neuerungen liegt eine Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes zugrunde, das am Donnerstag (10.5.) in Kraft tritt, wie der IT-Branchenverband Bitkom mitteilt. Die neuen Regelungen im Einzelnen.
Leichterer Anbieterwechsel: Bei einem Wechsel des Telefon- oder Internetproviders darf der Anschluss höchstens einen Kalendertag unterbrochen sein.
Mitnahme der Rufnummer: Eine Mitnahme der bisherigen Rufnummer darf nicht verweigert werden und sie muss beim neuen Anbieter binnen eines Tages geschaltet werden. Beim Mobilfunk ist es nun möglich, die Nummer schon vor Ablauf des Vertrages zu einem neuen Anbieter mitzunehmen.
Umzug und Vertragslaufzeit: Zieht ein Kunde um, darf der Anbieter die Vertragslaufzeit nicht mehr einfach verlängern. Falls die Leistungen am neuen Wohnort nicht erbracht werden können, kann der Verbraucher mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei Neuverträgen müssen Telefon- und Internetprovider künftig mindestens einen Tarif mit zwölf Monaten Mindestvertragslaufzeit anbieten.
Geschwindigkeit: Bei Internet über DSL oder Kabel müssen die Anbieter schon vor Vertragsabschluss die am Wohnort erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben.
Bezahlen über Handyrechnung: Wer nicht möchte, dass Drittanbieter Internetdienstleistungen über die Handyrechnung abrechnen können, kann das künftig verhindern. Man muss einfach dem Handy-Provider mitteilen, das man so eine Abrechnung nicht wünscht.
Widerspruch bei Handyrechnung: Ab sofort können Verbraucher gegen einzelne Posten der Handyrechnung Widerspruch einlegen, ohne gleich eine Anschlusssperre zu riskieren. Bislang war das nur bei Festnetzrechnungen möglich.
Warteschleifen: Warten bei kostenpflichtigen Servicerufnummern wird kostenlos. In einer Übergangsphase werden zunächst nur die ersten zwei Warteminuten nicht berechnet. Ab Mai 2013 muss dann die gesamte Wartezeit kostenlos sein.
Call-by-Call: Künftig müssen alle Call-by-Call-Dienstleister zu Beginn des Telefonats den Preis ansagen. Diese Regelung tritt der Bitkom zufolge aber voraussichtlich erst im August in Kraft.



Deutsche Bank / Realtime Indikation