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09.05.2012

Flugverbindung fällt aus: Passagier steht Entschädigung zu

Fluggästen steht bei ausfallenden Flügen eine Entschädigung zu. Foto: Julian Stratenschulte

Berlin/Hannover (dpa/tmn) - Der neue Berliner Flughafen wird erst später eröffnet - Fluggäste, deren Verbindungen deshalb ausfallen, haben Anspruch auf Entschädigung. Allerdings müssen sie einige Dinge auch hinnehmen.

Fallen durch die verspätete Eröffnung des neuen Berliner Flughafens BER kurzfristig Flüge aus, haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung. Das gilt zum Beispiel, falls geplante neue Verbindungen bis zum neuen Eröffnungstermin nicht angeboten werden können. Dabei spielt laut Reiserechtler Paul Degott aus Hannover jedoch eine Rolle, wie frühzeitig die Passagiere über mögliche Änderungen informiert wurden.

Ist dies sehr früh der Fall, müsse der Passagier auch hinnehmen, dass der Abflug zum Beispiel von einem anderen Flughafen in der Nähe erfolgt. In diesem Fall müsse die Airline oder der Reiseveranstalter für die Transportkosten aufkommen. Wenn statt eines gebuchten Direktflugs aber ein Flug mit Zwischenstopp durchgeführt werde, ist laut Degott eine Minderung des Reisepreises möglich. Bei kurzfristigen Flugausfällen steht den Passagieren laut EU-Fluggastverordnung neben der Versorgung am Flughafen mit Speisen und Getränken eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Person zu.

Zahlreiche Airlines wollten ihr Angebot auf dem neuen Berliner Flughafen deutlich ausweiten. Die Lufthansa plante zum Beispiel mit 38 Nonstop-Zielen eine Verfünffachung des bisherigen Angebots. Die für den 3. Juni geplante Eröffnung des neuen Berliner Flughafens war aufgrund von Sicherheitsmängeln auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Was mit den zusätzlich geplanten Flügen passiert, ist derzeit noch unklar. In Tegel dürfte es keine ausreichenden Kapazitäten geben.



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    Quelle: Deutsche Bank / Realtime Indikation