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25.05.2012

Organspende: Wer darf, wer nicht?

Die Reform der Organspende ist beschlossen. Künftig bekommen Versicherte häufiger Post von ihrer Krankenkasse. Foto: Frank May

Köln (dpa/tmn) - Der Bundestag hat eine Reform der Organspende in Deutschland beschlossen. Künftig werden alle Krankenversicherten ab 16 Jahren schriftlich aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende nach dem Tod abzugeben. Doch wer darf eigentlich spenden und wer nicht?

Fast alle Menschen dürfen spenden. Nur Patienten mit bestimmten schweren Erkrankungen scheiden als Organspender aus. Das seien Menschen mit HIV, ansteckender Tuberkulose, nicht behandelbaren Infektionen wie Tollwut oder Creutzfeldt-Jakob-Krankheit sowie bösartigen Tumoren, erläutert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln. Auch Menschen mit einer Blutvergiftung und nachgewiesen multiresistenten Keimen im Blut könnten nicht berücksichtigt werden.

Bei vielen Krankheitsbildern müsse der Arzt aber im Einzelfall entscheiden, betont eine Sprecherin der BZgA. «Zum Beispiel ist normalerweise Hepatitis ausgeschlossen, aber wenn Spender und Empfänger beide Hepatitis haben und die Spenderleber gesund ist, könnte die Organspende möglich sein.»

Die BZgA weist darauf hin, dass bereits Minderjährige ab ihrem 16. Geburtstag spenden dürfen. Ab dem 14. Geburtstag können sie einer Organ- und Gewebeentnahme widersprechen. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Entscheidend ist laut BZgA der Zustand der Organe. Ihre Bereitschaft können Patienten am deutlichsten mittels eines Organspendeausweises bekunden. Er sei aber keine Pflicht, heißt es bei der Bundeszentrale.

Mehr Informationen zur Organspende gibt es bei der BZgA und auch der Spendenausweis ist im Netz herunterladbar.



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    Quelle: Deutsche Bank / Realtime Indikation