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05.07.2012

Ferienjob: Welche Regeln Jugendliche beachten müssen

Düsseldorf (dpa/tmn) - Viele Jugendliche würden in den Sommerferien gerne arbeiten, um sich etwas dazuzuverdienen. Das Problem: Es gibt dabei gesetzliche Vorgaben. Einen Ferienjob darf man zum Beispiel erst mit 15 Jahren übernehmen.

Für einen Ferienjob müssen Jugendliche mindestens 15 Jahre alt sein. Darauf weist Guntram Schneider (SPD), Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen hin. Außerdem dürfen sie an maximal 20 Tagen im Jahr jobben, und das nur jeweils höchstens acht Stunden am Tag. Jugendliche dürfen nur Arbeiten verrichten, die sie körperlich nicht überfordern und keine Gesundheitsgefahren bergen. Fließband- und Akkordarbeiten sind unzulässig. Auch Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist in der Regel tabu. Ab einem Alter von 13 Jahren dürfen Kinder mit Einwilligung der Eltern leichte Arbeiten verrichten - zum Beispiel Babysitten, Einkaufen oder Zeitungen austragen.



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