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21.11.2011

Vorstellungsgespräch: Psychische Probleme verschweigen

Im Vorstellungsgespräch sollte man mit einer Depression nicht zu offensiv umgehen. (Bild: Patrick Pleul/dpa)

Hamburg/Köln (dpa/tmn) - Psychische Erkrankungen wie eine Depression verschweigen Bewerber in einem Vorstellungsgespräch besser. Wie man rechtlich trotzdem einwandfrei bleibt, erklären Experten hier.

«Der Grundsatz: 'Ehrlich währt am längsten' gilt hier ausnahmsweise nicht», sagt Karriereberaterin Svenja Hofert aus Hamburg. Denn aus ihrer Praxis als Bewerbungsberaterin könne sie sagen, dass Arbeitgeber meistens abgeschreckt reagieren, wenn ein Arbeitnehmer offensiv mit seiner Krankheit umgeht. Das sei etwa der Fall, wenn die Lücke im Lebenslauf wahrheitsgemäß mit einem Aufenthalt in einer Klinik wegen Depressionen erklärt wird.

«Viele Arbeitgeber fragen sich dann: 'Wollen wir das? Jemandem mit einer Depression?'» Und die Antwort laute dann meistens «Nein», erklärt Hofert. Sie empfiehlt daher Arbeitnehmern mit einer psychischen Erkrankung, sich alternative Erklärungen zu überlegen, wenn in einem Lebenslauf eine Lücke entstanden ist - etwa wegen eines längeren Klinikaufenthalts.

Eine Ausrede könne sein, dass der Arbeitnehmer ein Sabbatical genommen habe. Eine Möglichkeit sei es auch zu sagen, man habe sich von einem schweren Unfall erholen oder einen Angehörigen pflegen müssen. Rechtlich sauber sei diese Lösung aber nicht, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. «Denn wer im Bewerbungsgespräch die Unwahrheit sagt, täuscht den Arbeitgeber.» Komme das heraus, dürfe der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag gegebenenfalls anfechten. Die korrekte Lösung sei, im Vorstellungsgespräch zu sagen: «Ich war krank, aber über die Details möchte ich nichts sagen.»



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    Quelle: Deutsche Bank / Realtime Indikation