Aktuell
13.07.2012

Gewerbliche Nutzung der Wohnung nicht ohne Genehmigung

Es ist nicht grundsätzlich verboten, als Tagesmutter Kinder bei sich zuhause zu betreuen. Sie braucht dafür aber eine Genehmigung. Foto: Waltraud Grubitzsch

Berlin (dpa/tmn) - Egal ob gekauft oder gemietet: Die gewerbliche Nutzung einer Wohnung bedarf einer Zustimmung. Wichtig ist die Frage, welche Auswirkung das Gewerbe auf die Nachbarn haben kann.

Für eine gewerbliche Nutzung der Wohnung, als Eigentum oder im Mietshaus, brauchen Bewohner grundsätzlich eine Erlaubnis. «Der Vermieter muss eine berufliche Tätigkeit in der Wohnung nicht dulden», erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Grundsätzlich verbieten dürfe er die Tätigkeit aber auch nicht. Ähnliches gelte für Eigentumsanlagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sollte über eine Kölner Tagesmutter entscheiden, die in einer Eigentumswohnung mehrere Kinder betreut hatte. Eine Nachbarin hatte dagegen wegen des Lärms und Schmutzes geklagt. Die Richter fällten zunächst aber keine Grundsatzentscheidung. Sie wiesen die Revision der Beklagten lediglich aus formalen Gründen zurück.

Das Gericht stellt klar: Die Tagesmutter braucht für eine solche «teilgewerbliche Nutzung der Wohnung» die Zustimmung des Verwalters oder der Hauseigentümer. Die höchsten deutschen Zivilrichter betonten zudem, dass man in den eigenen vier Wänden auch fremde Kinder betreuen darf, «etwa bei regelmäßigen Besuchen von Freunden der Kinder oder im Wege der Nachbarschaftshilfe». Bei einer täglichen bezahlten Betreuung von bis zu fünf Kleinkindern stehe aber der Erwerbscharakter im Vordergrund. Für die Tagesmutter bleibt es damit dabei, dass sie vorerst nicht in ihrer Wohnung Kinder betreuen darf (Aktenzeichen: V ZR 204/11).

Grundsätzlich sei eine Tätigkeit als Tagesmutter in der Wohnung durchaus zulässig, erklärt Ropertz. «Es kommt aber immer darauf an, ob die Nachbarn durch die Ausübung des Berufs gestört werden und die Wohnung in Mitleidenschaft gezogen wird.» Berücksichtigt werden müssten auch die Wohnungsgröße und die Zahl der betreuten Kinder. Den Lärm müssten Nachbarn ertragen: «Dass Kinder auch mal lauter sind, ist nun mal so», sagt Ropertz. Allerdings gebe es auch Grenzen: «Die Wohnung sollte nicht als Fußballplatz missbraucht werden.» Auch sollten Kinder zum Beispiel nicht von Stühlen oder Tischen springen oder im Treppenhaus spielen und dabei Lärm machen. Dafür müssten die Betreuungspersonen sorgen.

Ähnliche Regeln gibt es auch für Eigentumsanlagen. «Hier kommt es darauf an, was in der Teilungserklärung steht», erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Wer seine Eigentumswohnung teilgewerblich nutzen wolle, sollte im Zweifel die Eigentümergemeinschaft oder den Verwalter fragen.



Thema des Tages

Drama pur im Bundesliga-Finale

Düsseldorf (dpa) - Fortuna Düsseldorf ist am Samstag nach nur einem Jahr wieder aus der Fußball-Bundesliga abgestiegen. Der FC Augsburg schaffte hingegen am letzten Spieltag den Klassenverbleib, 1899 Hoffenheim tritt als Tabellen-16. in der Relegation gegen den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern an. Glückliche Schalker haben durch ein 2:1 (1:0) beim direkten Verfolger SC Freiburg Platz vier in der Bundesliga verteidigt und sich die Teilnahme an der Qualifikation zur Champions League gesichert. Und die Torjägerkanone? Die sicherte sich in buchstäblich letzter Minute Stefan Kießling (Bayer Leverkusen). »weiter
Lesen Sie auch:
  • Fortuna ohne Glück: Düsseldorfer Abstieg nach 0:3 in Hannover
  • 1899 Hoffenheim rettet sich in die Relegation
  • «Eine einzigartige Saison»: Frankfurt feiert Einzug in Europa League
  • Computer

    Hacker schlugen jetzt auch bei «Financial Times» zu

    London/Berlin (dpa) - Die «Financial Times» ist am Freitag zur nächsten großen Medienorganisation geworden, deren Twitter-Profile von angeblichen syrischen Hackern erfolgreich angegriffen wurden. »weiter
    Lesen Sie auch:
  • Panne bei Software für Kommunen: Kinderdaten im Internet
  • Bitkom: Rückgaberecht bei App-Käufen «realitätsfern»
  • Apple-Chef beklagt sich über Steuern


  • Wissenschaft

    Studie: Alkohol in der Pubertät beeinflusst späteren Alkoholkonsum

    Mannheim (dpa) - Die Pubertät ist eine schwierige Phase. Davon können Eltern ein Lied singen. Sie scheint auch entscheidend für den Umgang mit Alkohol im weiteren Leben. Das haben Mannheimer Forscher herausgefunden. »weiter
    Lesen Sie auch:
  • «Bio-Waffe»: Asiatische Verwandte verdrängen heimische Marienkäfer
  • Fragen & Antworten: Rückt der Klon-Mensch näher?
  • Nasa meldet schwere Probleme mit Weltraumteleskop «Kepler»
  • Börse