Donnerstag, der 20. Juni 2013
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Urteil: Fluglotsen haften nicht für Streikfolgen
Stuttgart (dpa) - Die Gewerkschaft der Flugsicherung haftet nicht für Folgen eines Lotsenstreiks am Stuttgarter Flughafen im April 2009. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies die Klagen von vier Fluggesellschaften ab, die zusammen rund 32 500 Euro Schadensersatz wegen ausgefallener Flüge verlangt hatten. Die bei der Deutschen Flugsicherung beschäftigten Lotsen hatten mit dem Ausstand einen Arbeitskampf der Vorfeldkontrolleure bei der Stuttgarter Flughafengesellschaft unterstützt.
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